Betreuungskosten:
bei öffentlicher Förderung
Die Kindertagespflege im Landkreis Mansfeld-Südharz wird (ebenso wie Kita und Krippe) öffentlich gefördert.
Die Höhe der Betreuungskosten richtet sich nach der jeweiligen Kostenbeitragssatzung ihrer Kommune.
Den Antrag auf Betreuung in Kindertagespflege stellen Sie beim Jugendhilfeträger in Eisleben.
Monatsbeitrag bei öffentlicher Förderung:
Den Kostenbeitrag erfragen Sie bitte bei Ihrer Kommune. Bei geringem Einkommen ist es möglich einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Einnahmen und Ausgaben ist eine teilweise oder komplette Kostenübernahme durch den Jugendhilfeträger möglich.
ohne offentliche Förderung
Den Betreuungsplatz für Ihr Kind können Sie auch ohne den Jugendhilfeträger ausschließlich privat finanzieren.
In diesem Fall werden die Betreuungskosten zwischen uns vertraglich festgehalten und können steuerlich abgesetzt werden.
Monatsbeitrag ausschließlich privat:
bei 15 Wochenstunden: 324,75 Euro
bei 20 Wochenstunden: 433,00 Euro
bei 25 Wochenstunden: 541,25 Euro
bei 30 Wochenstunden: 649,50 Euro
bei 35 Wochenstunden: 757,75 Euro
bei 40 Wochenstunden: 866,00 Euro
bei 45 Wochenstunden: 974,25 Euro
Randzeitenbetreuung (6.00 Uhr - 7.00 Uhr und 18.00 Uhr - 22.00 Uhr) nach individueller Vereinbarung möglich. Kostenbeitrag 5,50 Euro pro Betreuungsstunde
Eine Betreuung unter 15 Wochenstunden ist zum Schutz des Kindeswohls nicht möglich.
Ausgenommen sind Spielegruppen im Beisein der Sorgeberechtigten.
Kostenbeitrag Spielegruppe: pro Kind pro Stunde 3,50 Euro
Auf Wunsch biete ich auch Babysitterdienste / Kurzbetreuung in meinen Räumlichkeiten an.
Die Kosten liegen hier bei 10,00 Euro je angefangener Betreuungsstunde.